Aufgrund vielfältiger kriegerischer Auseinandersetzungen weltweit verknüpft mit global agierendem Terrorismus gewinnt die Exportkontrolle immer mehr an Bedeutung.
Als Ausführer müssen Sie die umfangreichen Außenwirtschafts- und Embargovorschriften kennen und beachten. Vorsätzliche Verstöße werden grundsätzlich strafrechtlich geahndet. AWOR bietet Ihnen hierbei umfangreiche Außenwirtschaftsberatung und -unterstützung, sodass Sie keine strafrechtlichen Ahndungen befürchten müssen.
Unsere Dienstleistungen / Außenwirtschaftsdienstleistungen:
- Tarifierung und Klassifizierung Ihrer Produkte
- Prozessberatung
- Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen
- Terrorlistenscreening
- Dual-Use-Prüfungen
Die moderne Kontrolle hat zwei grundsätzliche Zielrichtungen:
Die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Nonproliferation) und die Verhinderung der unkontrollierten Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter. Darüber hinaus wird die Exportkontrolle auch zur Terrorismusprävention (wirtschaftliche Isolierung) eingesetzt.